Juristiche Personen sind solche Personen, die von den zuständigen Organen anerkannt sind. Sie treten im Rechtsverkehr im eigenen Namen auf. Ihr Vermögen soll abgesondert sein. Sie haben selständige Vermögenshaftung. Die Organisationsform und die Aufgabenstellung der juristischen Person sollen im Gesetz oder im Statut festgelegt sein. Die Vermögenstrennung der juristischen Person und der Mitglieder oder der Gründer ist notwendig, damit die Träger von Rechten und Pflichten auftreten kann. Es handelt sich um den Abschluß und Erfüllung von Verträgen. Die juristische Person ist für die Erfüllung der Verbindlichkeiten, die davon eingegangen sind, verantwortlich. Sie haftet dafür mit dem ihr gehörenden Vermögen. Aus der Feststellung, daß die juristische Person eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Organisation ist, ergibt sich die Schlußfolgerung, daß juristische Personen durch Gründung einer rechtsfähigen Organisation entstehen können. Составьте краткую аннотацию к тексту №1 на немецком языке